Nachträgliche Reduzierung des Energieverbrauchs um bis zu 50 %

Nachträgliche Reduzierung des Energieverbrauchs um bis zu 50 %

„Pimp your home“

Nachträgliche Reduzierung des bilanzierten Energieverbrauchs um 50 % bei einem Gebäude nach Neubaustandard EnEV 2009

 

Bei dem betracheten Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus, welches 2011 gebaut wurde. Die Gebäudehülle entspricht dem Neubaustandard 2009. Seinerzeit wurde eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für die zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Für die hauptsächliche Abdeckung des allgemeinen Stroms des Gebäudes sowie die Hilfsenergie der Anlagentechnik erfolgte nachträglich die Installation einer Photovoltaikanlage.

 

Nimmt man die Wärmeschutzberechnung mit den Daten aus 2009 und berücksichtigt zusätzlich den Einbau der Photovoltaikanlage, so reduziert sich der bilanzierte Verbrauch nach EnEV 2016 um bis zu 50 %.

Diagramm: bilanzierter Energieverbrauch pro Jahr

Diagramm: tatsächlicher Stromertrag und Stromverbrauch im Jahr 2018

 

Neben der Berechnung nach Energieeinsparverordnung ist für den Eigentümer natürlich der tatsächliche Verbrauch interessant.

Da die Energieeinsparverordnung mit normierten Standardvorgaben berechnet und das Nutzerverhalten nicht individuell berücksichtigt werden, kann es bei dem Vergleich des bilanzierten zum tatsächlichen Verbrauchs zu Abweichungen kommen.

Durch Kontrolle der Verbrauchswerte mittels sinnvoller Messtechnik kann der ganzheitliche Stromverbrauch - also die Hilfsenergie für die Anlagentechnik und der Strom des Gebäudes - sowie die Stromerzeugung übersichtlich und einfach dargestellt werden.

Hier wird deutlich, dass im Jahr 2018 durch die Photovoltaikanlage bereits 81 % des gesamten Strombedarfs des Gebäudes erzeugt werden (siehe Diagramm tatsächlicher Stromertrag und Stromverbrauch im Jahr 2018).

 

 

Fazit

Bereits bei der Errichtung eines Gebäudes können Komponenten berücksichtigt werden, die erst später zum Einsatz kommen können, z.B. Nachrüstung einer Photovoltaikanlage.

Eine Reduzierung der Verbraucheskosten ist demnach auch mit einer guten Gebäudehülle durch eine sinnvolle Nutzung, Verbrauchskontrolle durch intelligente Messtechnik und ggf. technischer Aufrüstung (mittels Stromerzeugung) möglich.

 

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