Neben der Berechnung nach Energieeinsparverordnung ist für den Eigentümer natürlich der tatsächliche Verbrauch interessant.
Da die Energieeinsparverordnung mit normierten Standardvorgaben berechnet und das Nutzerverhalten nicht individuell berücksichtigt werden, kann es bei dem Vergleich des bilanzierten zum tatsächlichen Verbrauchs zu Abweichungen kommen.
Durch Kontrolle der Verbrauchswerte mittels sinnvoller Messtechnik kann der ganzheitliche Stromverbrauch - also die Hilfsenergie für die Anlagentechnik und der Strom des Gebäudes - sowie die Stromerzeugung übersichtlich und einfach dargestellt werden.
Hier wird deutlich, dass im Jahr 2018 durch die Photovoltaikanlage bereits 81 % des gesamten Strombedarfs des Gebäudes erzeugt werden (siehe Diagramm tatsächlicher Stromertrag und Stromverbrauch im Jahr 2018).
Fazit
Bereits bei der Errichtung eines Gebäudes können Komponenten berücksichtigt werden, die erst später zum Einsatz kommen können, z.B. Nachrüstung einer Photovoltaikanlage.
Eine Reduzierung der Verbraucheskosten ist demnach auch mit einer guten Gebäudehülle durch eine sinnvolle Nutzung, Verbrauchskontrolle durch intelligente Messtechnik und ggf. technischer Aufrüstung (mittels Stromerzeugung) möglich.