Ist Ihr Energieausweis noch gültig? Die ersten Energieausweise laufen ab!

Ist Ihr Energieausweis noch gültig? Die ersten Energieausweise laufen ab!

Interessanterweise laufen seit Einführung der Energie-Ausweispflicht bereits die ersten Energieausweise nach 10 Jahren ab. Wer eine Immobilie (Haus, Wohnung, Gewerbeeinheit, Gewerbegebäude) verkauften, vermieten oder verpachten möchte, ist zur Vorlage eines aktuellen Energieausweises verpflichtet.

Teilansicht E-Ausweis

Der Energieausweis gibt den energetischen Standard eines Gebäudes an. Dadurch kann der Verbraucher einen ersten Eindruck über den ungefähren Energieverbrauch erlangen und die zu erwartenden Energiekosten überschläglich abschätzen.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis wird über die Gebäudehülle und die Anlagentechnik sowie mit standardisiertem Nutzerverhalten berechnet. Dieser Energieausweis spiegelt das Gebäude wider und ist zur Vergleichbarkeit von Häusern geeignet.

Bei dem Verbrauchsausweis wird der energetische Standard des Gebäudes über den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer der letzten 3 Jahre ermittelt.

 

Wir können für Sie beide Arten von Energieausweisen erstellen. Gerne beraten wir Sie, welcher Energieausweis für Sie am sinnvollsten ist!

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